201603.17
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Abbremsen des Fahrzeugs kann strafbar sein

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Die Vorschrift des § 315 b Abs. 1 StGB dient grds dazu Handlungsweisen, die nicht Teil des Straßenverkehrs sind, aber die eine Gefahr für diesen darstellen, zu bestrafen. Aber eine Bestrafung aufgrund dieser Vorschrift kommt auch dann in Betracht, wenn ein am Verkehr teilnehmendes Fahrzeug in schädigender Absicht bewusst zweckentfremdet wird („Fahrzeug als Waffe“). Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil vom 15.12.2015 (5 RVs 139/15) ausdrücklich festgestellt, dass dies auch der Fall sein kann, wenn ein Fahrzeug aus hoher Geschwindigkeit abgebremst wird, um den nachfolgenden Kraftfahrzeugführer zu einer Vollbremsung zu zwingen. Es bedarf aber weiterhin eines mindestens bedingten Schädigungsvorsatzes. Das Gericht hat geurteilt, dass es an einem solchen jedenfalls mangelt, wenn der abbremsende Verkehrsteilnehmer darauf vertraute, dass es nicht zu einem Unfall kommen werde.

Rechtsanwalt Dr. Leonard Kaiser