202201.29
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Konflikt Haftbefehlsaussetzung

Am Montag konnten die Strafverteidiger Dr. Leonard Kaiser und Marius Müller erfolgreich eine Haftbefehlsaussetzung erwirken.

Bei dem Haftprüfungstermin vor dem Amtsgericht Saarbrücken kam es zu teils hitzigen Wortgefechten zwischen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft vertrat die kaum haltbare Auffassung, dass in dem Fall einer versuchten Körperverletzung eine Fluchtgefahr deshalb vorläge, da der zuvor mehrere Jahre in Haft befindliche Mandant noch keine feste Wohnanschrift habe.

Die Verteidigung wies darauf hin, dass die Nachsorge der JVA Saarbrücken bereits dabei sei, eine Wohnung zu organisierenn und der Mandant solange Unterkunft in der Herberge “Zur Heimat” oder dem “Bruder-Konrad-Haus” in Saarbrücken nehmen könne.

Im Rahmen der Konfrontation mit der Staatsanwaltschaft verriet diese aber – wohl ungewollt-, dass die Nachsorge ihr bereits mitgeteilt hatte, dass am nächsten Tag eine Wohnung für den Mandanten bereit stünde.

Der verständige zuständige Amtsrichter kontaktierte daraufhin die Nachsorge und ließ sich dies bestätigen.

Der Haftbefehl wurde deshalb -wie von der Verteidigung beantragt- ausgesetzt.

Der Termin hat wieder einmal deutlich gezeigt, dass die angeblich „objektives Behörde der Welt“ (Staatsanwaltschaft) genauso parteiisch ist wie die Verteidigung.

Kompetente Strafverteidigung bedeutet daher immer auch Kampf gegen ihren Antagonisten.