202201.29
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Spielsucht als erneuter Bewährungsgrund

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Am Donnerstag gelang es Strafverteidiger Dr. Kaiser vor dem Amtsgericht Saarlouis, bei einer Mandantin mit 20 Voreintragungen, obwohl sie unter laufender Bewährung stand und bereits kurz zuvor einen Bewährungsverstoß begangen hatte, bei zwei neuen Betrugstaten, erneut eine Verurteilung zur Bewährung zu erzielen.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen des bereits zuvor begangenen Bewährungsverstoßes und der teils einschlägigen Vorstrafen, zwar zunächst Bedenken, ließ sich aber genauso wie das Gericht überzeugen, dass der erneute Bewährungsverstoß alleine auf einen Rückfall in die Spielsucht zurückzuführen war. So konnte im Rahmen der Verständigung eine Bewährungsstrafe ausgehandelt werden unter der Auflage, dass die Mandantin ihre Spielsucht behandelt.

Dieses Ergebnis zeigt wieder einmal, dass es auch darauf ankommt, dass die Verteidigung die persönliche Situation und die Tatmotivation thematisiert. Bei einem verständigen Gericht, kann dies dazu führen, dass nicht pauschal eine Gefängnisstrafe verhängt wird, sondern die „Wurzel des Übels“ angepackt wird.