Trennung eines Kindes von der Familie bei Verdacht einer Kindesmisshandlung
Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr entschieden, dass bereits der Verdacht einer Kindesmisshandlung ausreichend sein kann, um ein Kind aus der Familie heraus zu holen (Beschl. v. 16.09.2022, Az. 1 BvR 1807/20). Ein Kind kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch aus der Familie genommen werden, wenn es zwar nicht hundertprozentig sicher ist, dass das Kind misshandelt…